Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Mehrwertsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Wir werden über Änderungen auf dieser Seite informieren, sowie per Newsletter. Sollten wir nach Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen, Dokumente oder Bestätigungen brauchen, weil der Gesetzgeber dies verlangt, werden wir Sie darüber proaktiv informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten die unserer Ansicht nach nicht unter das neue Gesetz fallen, informieren wir Sie darüber ebenfalls proaktiv und schlagen eine entsprechend angepasste Vorgehensweise vor.

Hintergrund-Informationen

Die 0% Mehrwertsteuer gelten für:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“